Wer sind wir?

Der Blinden- und Sehbehindertenverein gliedert sich auf in die fünf Bezirksgruppen Breisgau, Ortenau, Oberrhein, Bodensee (inklusive Singen und Konstanz) sowie Mittelbaden. Das Vereinsgebiet erstreckt sich horizontal von der französischen Grenze bis nach Tuttlingen und Rottweil und vertikal von Durmersheim bis zur Schweizer Grenze. Das Vereinsgebiet erfasst somit den Regierungsbezirk Freiburg sowie den Landkreis Rastatt und den Stadtkreis Baden-Baden.

Der Verein betreibt in Freiburg eine Beratungsstelle. Qualifizierte und professionelle Beratung in allen blindheits- und sehbehinderungsspezifischen Angelegenheiten stellt für uns die Grundlage zu einer selbst bestimmten Lebensführung dar.

Der Schwerpunkt unserer Arbeit, die überwiegend von blinden und sehbehinderten Personen aus ihrer eigenen Betroffenheit heraus erbracht wird, liegt in der Beratung von Blinden, Sehbehinderten, sowie deren Angehörigen und Freunden. Ferner bieten wir Rat und Hilfe für Personen, die von einer Erblindung oder einer eintretenden Sehbehinderung bedroht sind.

Durch Fachzeitschriften auf DAISY-CD, in Schwarzdruck und in Blindenschrift (Braille-Schrift) werden die Vereinsmitglieder in regelmäßigen Abständen über rechtliche Neuerungen, Neuheiten auf dem Hilfsmittelsektor und aktuelle Termine informiert.

Innerhalb der einzelnen Berufsfachgruppen des BSV Südbaden e.V. werden Fortbildungsveranstaltungen für blinde / sehbehinderte Telefonisten, Bürofachkräfte und Masseure angeboten.

Spezielle Themen von und für Frauen können in der Fachgruppe für die Belange blinder / sehbehinderter Frauen diskutiert werden. Musikalisch Begabte treffen in der Fachgruppe für blinde / sehbehinderte Musiker auf Angehörige desselben Hobbys.

Was bieten wir an?

  • Das Angebot des BSV Südbaden e.V. Es umfasst: Umfassende und professionelle Beratung und Vertretung sowie soziale Beratung bei allen blindheits- und sehbehinderungsbedingten Fragen
  • Beratung von Arbeitgebern über die Kostenübernahme von Arbeitshilfen und Beantragung von Zuschüssen bei der Einstellung blinder / sehbehinderter Arbeitnehmer
  • Hilfe bei der Wahl der richtigen Rehamaßnahme nach einer eingetretenen Sehbehinderung / Erblindung
  • Fachkompetente Sehrestberatung in Verbindung mit einer individuellen Anpassung vergrößernder Sehhilfen (Lupen Monokulargläser, Vorlesegeräte, u.ä.)
  • pädagogische Beratung zur besseren Aufarbeitung der eingetretenen Behinderung
  • Informationen über Hörbüchereien und Hilfsmittel
  • Information und Beratung zum Thema Schwerbehindertenausweis, Blindengeld und weitere Nachteilsausgleiche
  • Sportgruppen, Reise- und Kulturveranstaltungen für Blinde und Sehbehinderte (Studienfahrten, Stadtführungen, Stammtische, Wanderausflüge, u.Ä.)
  • Beratung zu lebenspraktischen Fragen (Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen, usw.)
  • Hilfe beim Erlernen des Umgangs mit dem weißen Blindenlangstock (Mobilitätstraining)
  • Hilfe beim Erlernen der Blindenschrift
  • Einzel- oder Gruppenschulungen zur Einführung in die Computertechnik,
  • in Zusammenarbeit mit dem Blindenheim Freiburg ein Angebot über „betreutes Wohnen“.


Diese und weitere, ähnlich gelagerte Maßnahmen bietet der Blinden- und Sehbehindertenverein innerhalb des Südbadischen Raumes für die Betroffenen und deren Angehörigen und Freunden gemäß den Bestimmungen seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Ratsuchenden, denen es durch ihre körperlichen Einschränkungen nicht möglich ist, die Beratungsstelle in Freiburg aufzusuchen, bieten wir ein Beratungsgespräch in ihrer eigenen Wohnung an.

Wesentlicher Bestandteil ist zudem der Erfahrungsaustausch untereinander und das Gefühl positiver Wertschätzung innerhalb unserer Bezirks- und Fachgruppen.