Bis zu 50% Steuerersparnis für Sie durch Ihre Spende Blinden- und Sehbehindertenstiftung Südbaden


Karikatur eines Auges

Grußworte des Sozialbürgermeisters der Stadt Freiburg, Ulrich von Kirchbach

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie Sie sicher aus der Presse erfahren haben, hat die Bundesregierung unter dem Motto
„Bürgerschaftliches Engagement stärkt den Zusammenhalt“
im September 2007 beschlossen, das Bürgerengagement noch mehr als bisher durch steuerliche Vorteile zu fördern, da sich der Staat immer weniger in der Lage sieht, alle Aufgaben im sozialen Bereich zu erfüllen. Als zentrale Förderstiftung
des Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden e. V.,
der Blinden- und Sehbehindertenstiftung Südbaden
und des Blindenheims Freiburg
wurde deshalb die Stiftung „Sehen für Alle“ gegründet.

Um die anstehenden Projekte und Aufgaben gezielt fördern zu können, bitte ich Sie um tatkräftige Mitwirkung, indem Sie die Stiftung „Sehen für Alle“ durch Spenden oder Zustiftungen unterstützen.

Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Mithilfe.

Ulrich von Kirchbach
Bürgermeister für Jugend Kultur Soziales Integration

Neubau Blindenheim Freiburg

Seit 150 Jahren setzen wir uns für Blinde und Sehbehinderte ein. Da sich die medizinischen Möglichkeiten verbessert haben und nicht mehr nur die medizinische Grundversorgung im Vordergrund stehen soll, haben wir im Sommer 2007 mit einem Neubau als Referenzzentrum Blindenheim begonnen. Die Fertigstellung ist für den Herbst 2008 geplant.

Neueste Erkenntnisse auf den verschiedensten Gebieten der Lebensführung, z. B. Orientierungs- und Mobilitätstraining, der Medizin, der Pflegewissenschaft (hierfür stehen neue Pflegeplätze zur Verfügung) oder der Diagnostik (z.B. im Bereich Demenz ode Makuladegeneration feucht u. trocken) sind integrierter Bestandteil des Konzeptes, welches wir im Neubau umsetzen.

Insbesondere sollen ein neues Klinikzentrum für alle Sehbehinderungen sowie eine Vollküche installiert werden. Hierzu brauchen wir Mittel, um die modernsten technischen Geräte anschaffen zu können.

Herzlich Willkommen im Blindenheim Freiburg mit betreutem Wohnen für Alle

Spenden

Spenden sind einmalige Geldanweisungen, die direkt und zeitnah für den jeweiligen Zweck, der in der Satzung festgelegt wurde, verwendet werden.

Zustiftungen:

Zustiftungen sind Geldzuwendungen in den Grundstock einer bestehenden Stiftung und erhöhen, anders als Spenden, deren Vermögen. Sie sind also nicht für die alsbaldige Verwendung bestimmt und deshalb besonders zu bezeichnen. Erst die daraus resultierenden Erträge stehen dann dem Stiftungszweck zur Verfügung.

Eigene Stiftung:

Die Stiftung wird selbständig und von der Hauptstiftung getrennt verwaltet. Es besteht hierbei die Möglichkeit des eigenen Engagements durch Bestimmung des Stiftungszweckes. Der Stifter kann den Geldfluss vom Eingang in die Stiftung, über die Verwaltung bis hin zur konkreten Verwendung der Erträge exakt nachvollziehen. Name und Andenken an den Stifter werden bewahrt: „Die Stiftung lebt ewig“.

Rechtslage:

Spenden:

Abzugsmöglichkeiten nach altem Recht: 5% bzw. 10% des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte ab 01.01.2007: 20% des Gesamtbetrages der Jahreseinkünfte unbegrenzter Vortrag bei Spenden die die obigen Grenzen übersteigen, auf die nächsten Jahre. Dies gilt für alle Rechtsformen.

Stiftung:

nach altem Recht: Zahlung in einen Grundstock, Höchstbetrag 307.000,- € (+20.450,- €) ab 01.01.2007: Zahlung in einen Grundstock, Höchstbetrag 1.000.000,- €

Der neue Höchstbetrag gilt pro Steuerpflichtigem und kann beliebig auf bis zu 10 Jahre verteilt werden. Sprechen Sie mit Ihrem steuerlichen Berater über weitere spezielle Abzugsmöglichkeiten wie z.B. die Sonderregelung zur rückwirkenden Aufhebung bereits angefallener Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer. Um eine Steueranrechnung sicherzustellen, empfehlen wir eine Einzahlung auf unser Spendenkonto noch dieses Jahr! Steuerersparnisse Spenden

Privatperson:

Hier gilt der jeweilige persönliche Steuersatz + Solidaritätszuschlag + eventuelle Kirchensteuer. z.B.: 500,- € Spende 175,- € Ersparnis bei 35 % Belastung

Firmen:

bis zu 20 ‰ des Gesamtbetrages der Einkünfte oder 4 ‰ der gesamten Umsätze und Löhne z.B.: 500,- € Spende ca. 250,- € Ersparnis bei 35 % ESt-Belastung + Gewerbesteuer

Zustiftungen Es gilt das oben gesagte. Bei Spitzensteuersätzen steigt die Ersparnis bis zu 60 - 70%.

Eigene Stiftung

Es gelten die selben Aussagen, jedoch bleibt das Vermögen erhalten. Man kann selbst an der Stiftung aktiv teilnehmen.

Beispiel:

Eine Einzelfirma stiftet:
Einzahlung in den Grundstock 100.000,- €
Gewerbesteuerhebesatz 300%
Gewerbeertrag 200.000,- €
Steuerersparnis bis 2007 50.470,- € ab 2008 55.690,- €

Dies sind Musterberechnungen, es wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Stiftung „Sehen für Alle“

Wölflinstr. 13
79104 Freiburg

Kontoinhaber: Stiftung „Sehen für Alle
Kreditinstitut: Deutsche Bank AG
Kontonummer: 024201607
Bankleitzahl: 68070030